Honorar
Kostenloses telefonisches Erstgespräch
In dem telefonischen Erstgespräch kann ich Ihnen erste Antworten auf Ihre Fragen geben und Sie gewinnen einen ersten Eindruck von mir. Selbstverständlich ist dieses Vorgespräch kostenfrei und dauert zwischen 10-15 Minuten.
Honorar
Mein Honorar bezahlen Sie bitte direkt im Anschluss Ihrer Therapiesitzung in bar.
Das Erstgespräch dient zum gegenseitigen Kennenlernen und der Anamnese. Es dauert ca. 90 Minuten. Für dieses Erstgespräch berechne ich ein Sonderhonorar von 100,00 EUR für ein Einzelgespräch und 160,00 für Paare.
Absage / Storno
Sofern Sie mir einen Termin absagen müssen, können Sie dies kostenfrei bis 48 Stunden vor unserem vereinbarten Termin tun. Für Termine, die weniger als 48 Stunden oder am Wochenende vor dem Termin oder gar nicht abgesagt werden, berechne ich mein volles Honorar, sofern ich diesen Termin nicht neu belegen kann.
Telefonische Beratung
Manchmal bleiben am Ende einer Sitzung doch noch Fragen offen, die ohne großen Aufwand für den Klienten am Telefon geklärt werden können. Hier biete ich Ihnen gern ein Telefonat an. Nach diesem Telefonat übersende ich Ihnen eine Rechnung über die Dauer des Gespräches gemessen an meinem Stundensatz.
Abrechnung
Die Kosten für meine Behandlungen müssen in der Regel als Selbstzahler beglichen werden. Gleichzeitig erfolgt keine Eintragung in das Krankenkassensystem, was später zu Schwierigkeiten bei Versicherungswechseln oder der Erhöhung des Versicherungsschutzes führen kann, wie es im Bereich von Beratung, Therapie und Psychotherapie bedauerlicherweise häufig in der Vergangenheit beobachtet wurde.
Im Anschluss an unsere Sitzung erhalten Sie eine Rechnung. Diese ist Bar am Ende der Sitzung zu begleichen, oder innerhalb von 7 Tagen auf das auf der Rechnung angegebene Bankkonto zu überweisen. Unabhängig von Erstattungen
Ablehnung einer Kostenerstattung oder eine Teilerstattung haben keinen Einfluss auf das geschuldete Honorar.
Vorteile der reinen Privatleistung als Selbstzahler:
- Geringe Wartezeiten
- Überbrückung der zwei jährigen Sperrzeit, nach einer beendeten oder abgebrochenen Therapie bei einer gesetzlichen Krankenkasse
- Sie bestimmen die Dauer und die Häufigkeit der Therapie/ Beratung
- Absoluter Datenschutz. Keine Weitergabe von Diagnosen an Ihre Krankenkasse (somit auch keine Nachteile bei z. B. Abschluss neuer Versicherungsverträgen, Berufsausübung etc.)
Private Kranken-Zusatzversicherung für Psychotherapie
Falls Sie das Behandlungshonorar privat nicht aufbringen können und auch nicht privat krankenversichert sind, können Sie eine private Kranken-Zusatzversicherung (PZV) für gesetzlich Krankenversicherte in Erwägung ziehen.
Die PZV beteiligen sich bei der Finanzierung Ihres Therapieplatzes. Achten Sie darauf, dass Heilpraktiker Behandlungen zum Teil, oder ganz übernommen werden und Psychotherapie nicht aus dem Leistungskatalog ausgeschlossen ist.
Wichtig für Sie zu wissen: Die PZV sollte vor der Feststellung Ihrer Symptome bzw. vor der Diagnosestellung abgeschlossen werden. Bitte beachten Sie auch ggf. Wartezeiten, bevor die erste Rechnung erstattet werden kann.
Private Krankenversicherungen
Mittlerweile nimmt die Bereitschaft bei den privaten Krankenversicherungen zu, auch die Behandlungen vom Heilpraktiker für Psychotherapie für die Versicherten zu übernehmen. Bitte erfragen Sie dies vor der Behandlung bei Ihrer Krankenkasse. Bei Bedarf unterstütze ich Sie gerne mit einem Antragsformular für Ihre private Krankenkasse.
Wichtiger Hinweis
Bitte klären Sie körperliche oder medizinische Erkrankungen vor einer Sitzung unbedingt erst mit einem Arzt/ Facharzt ab. Die Termine bei mir ersetzen keineswegs einen Besuch bei einem Arzt/ Facharzt.